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VERKAUFEN OHNE UMZUG
Immobilie verkaufen – und einfach wohnen bleiben
Ich kaufe Ihre Wohnung oder Ihr Haus und vermiete es direkt an Sie zurück. Sie erhalten den vollen Kaufpreis, bleiben in Ihrem gewohnten Zuhause – und im Mietvertrag verzichte ich auf mein ordentliches Kündigungsrecht.
✓ Voller Kaufpreis – kein Teilverkauf, kein Abschlag für ein Wohnrecht
✓ Mietvertrag ohne ordentliches Kündigungsrecht des Vermieters
✓ Direktankauf – keine Maklerprovision
FÜR WEN DAS PASST
Vermögen nutzen, ohne das Zuhause aufzugeben
Kapital für den Ruhestand
Das Geld steckt in der Immobilie – und Sie möchten es jetzt nutzen: für die Altersvorsorge, die Familie oder Wünsche, die Sie lange aufgeschoben haben.
Klare Verhältnisse schaffen
Statt einer Immobilie, die Ihre Erben später verkaufen oder aufteilen müssen, regeln Sie die Dinge jetzt selbst – in Ruhe und nach Ihren Vorstellungen.
Verantwortung abgeben
Dach, Heizung, Fassade: Größere Reparaturen und die Instandhaltung des Gebäudes liegen künftig beim Eigentümer – nicht mehr bei Ihnen.
DER ABLAUF
In vier Schritten – ohne Umzug
SCHRITT 1
Erstes Gespräch
Sie schildern mir Ihre Immobilie und Ihre Situation – unverbindlich, gerne auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen.
SCHRITT 2
Besichtigung & Angebot
Ich schaue mir die Immobilie an und mache Ihnen ein schriftliches Kaufpreisangebot. Die künftige Miete legen wir gemeinsam fest.
SCHRITT 3
Notar & Mietvertrag
Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet, der Mietvertrag schriftlich geschlossen – beides aufeinander abgestimmt, damit Sie vom ersten Tag an abgesichert sind.
SCHRITT 4
Auszahlung
Sie erhalten den Kaufpreis und wohnen wie gewohnt weiter – ab jetzt als Mieterin oder Mieter.
IHRE SICHERHEIT
Ihr Zuhause bleibt Ihr Zuhause
Die wichtigste Frage zuerst: Können Sie wirklich bleiben? Ja – und zwar vertraglich abgesichert.
Keine ordentliche Kündigung, kein Eigenbedarf
Im Mietvertrag verzichte ich als Vermieter auf mein ordentliches Kündigungsrecht. Damit ist auch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen.
Gilt auch bei einem Weiterverkauf
Nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) tritt jeder spätere Eigentümer in Ihren Mietvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten.
Sie bleiben flexibel
Sie selbst können mit der gesetzlichen Frist kündigen – etwa wenn Sie später in eine kleinere Wohnung oder ins betreute Wohnen ziehen möchten.
HÄUFIGE FRAGEN
Was Eigentümer mich am häufigsten fragen
Warum ein Mietvertrag und kein Wohnrecht oder Nießbrauch?
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch mindert den Wert der Immobilie erheblich – das würde sich direkt in einem deutlich niedrigeren Kaufpreis für Sie niederschlagen. Mit dem Mietvertrag erhalten Sie einen fairen Kaufpreis und sind trotzdem abgesichert.
Wie hoch ist die Miete?
Die Miethöhe legen wir vor dem Verkauf gemeinsam und schriftlich fest. Sie wissen also von Anfang an, woran Sie sind – und können Kaufpreis und Miete in Ruhe gegeneinander abwägen.
Was passiert im Pflegefall?
Wenn Sie später ausziehen möchten oder müssen, kündigen Sie den Mietvertrag einfach mit der gesetzlichen Frist. Sie sind an nichts gebunden, was nicht mehr zu Ihrem Leben passt.
Was ist mit meinem Ehe- oder Lebenspartner?
Ehe- und Lebenspartner, die mit Ihnen im Haushalt leben, können nach dem Gesetz in den Mietvertrag eintreten (§ 563 BGB). Auf Wunsch schließen wir den Mietvertrag von Anfang an mit Ihnen beiden.
Sollte ich meine Familie einbeziehen?
Ja, unbedingt. Gerne führe ich die Gespräche gemeinsam mit Ihren Kindern oder einer Vertrauensperson. Sie entscheiden in Ruhe – ohne Zeitdruck.
Fallen für mich Kosten an?
Das Gespräch und das Kaufpreisangebot sind kostenfrei und unverbindlich. Eine Maklerprovision fällt nicht an, die Notar- und Grundbuchkosten trage ich als Käufer.
Das Geheimnis des Erfolgs ist, den Standpunkt des anderen zu verstehen.
– Henry Ford
Lassen Sie uns in Ruhe sprechen
Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen – gerne auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen. Unverbindlich, kostenfrei und diskret. Ich melde mich innerhalb von 48 Stunden persönlich.
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